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FAQ (Häufige Fragen und Antworten)
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krankenkassenanerkannt über Zusatzversicherung
Sie brauchen keine ärztliche Verordnung
- bei Krankenkassen sind zwischen 60% -80% der Kosten je nach Kasse
gewährleistet, jedoch nur über eine entsprechende Zusatzversicherung also nicht
über die Grundversicherung.
Klären Sie bitte vorher ab, wie Sie versichert sind.
- Bei Unfall
- die Unfallversicherung benötigt eine ärztl. Verordnung für Osteopathie
und zahlt je nach ok des Unfallversicherung Vertrauensarztes EURO. 55.-- pro Sitzung
- bei anderen Versicherungen bitte vorher selber abklären ob eine
Kostenbeteiligung geleistet wird und wie hoch diese ist.
- Osteopathie darf nicht über eine Physiotherapie
Verordnung abgerechnet werden.
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